Wahlgrabstätten Sarg / Urne

SARG

URNE

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URNE

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Friedhof

 

Auf unserem Friedhof finden Sie Wahlgräber für Sarg- und Urnenbeisetzungen. Sarg- und Urnenstellen haben eine gesetzliche Liegefrist von 20 Jahren. Sargstellen werden in der Regel als Einzel- oder Doppelstellen vergeben. Auf einer Sargstelle können eine Sargbestattung und zusätzlich bis zu zwei Urnenbestattungen erfolgen. Auf Urnenstellen sind in Abhängigkeit von der Größe bis zu zwei oder bis zu vier Beisetzungen möglich. Nach Ablauf der gesetzlichen Liegefrist können die Grabstätten verlängert und dort nachbestattet werden.