Reihengrabstätten Sarg/ Urne

Neben den Wahlgräbern besteht die Möglichkeit der Beisetzung in Reihengräbern, wahlweise Sarg- oder Urnenreihenstellen.

 

Auf einer Reihenstelle erfolgt nur eine Bestattung und nach dem Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren ist eine Verlängerung der Grabstätte nicht möglich.