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Bestattungsvorsorge

Sie können Ihre Bestattung bereits zu Lebzeiten regeln. Sie möchten sich vorsorglich um die Bestattung eines nahen Angehörigen kümmern oder Ihre eigene möglichst selbstbestimmt im Voraus regeln? Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie die Grabart und Beisetzungsform bestimmen und Ihre Nachkommen von den Beisetzungsgebühren entlasten. Wir klären in einem persönlichem Beratungsgespräch Ihre Wünsche, erläutert Ihnen die Umsetzungsmöglichkeiten und stellen den dazu passenden Vertragsentwurf auf. Nach den aktuell gültigen Gebührensätzen wird – je nach Grabart und Beisetzungsform – eine Gesamtsumme ermittelt. Diesen Betrag zahlen Sie auf ein Konto des Kirchlichen Verwaltungsamtes ein. Das Kirchliche Verwaltungsamt legt für Ihre Einzahlung wiederum ein eigenes Unter-Konto an. Im Falle Ihrer Beisetzung geht dann der Gebührenbescheid nicht an Ihre Angehörigen, sondern an das Kirchliche Verwaltungsamt, der uns als Friedhofsverwaltung das Geld für Ihre Beisetzung auszahlt. Sollten Sie nach einiger Zeit andere Vorstellungen von Ihrer letzten Ruhestätte haben, kann der Bestattungsvorsorgevertrag nur gemeinsam mit Ihnen inhaltlich geändert, oder auch gekündigt und wieder ausgezahlt werden. Andere Personen oder Institutionen sind dazu nicht berechtigt. Ihre Einzahlung ist sicher vor dem Zugriff Dritter, da zur Bestattungsvorsorge eingezahlte Beträge rechtlich als sogenanntes „Schonvermögen“ gelten. Für nähere Informationen klicken Sie hier

Kontakt

Ev. Friedhofsverwaltung Berlin - Friedrichshagen
Peter-Hille-Straße 84
12587 Berlin

Tel.: (030) 6451837
Fax: (030) 64093086
E-Mail:

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag

von 09:00 – 13:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 – 13:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 – 13:00 Uhr

 

und nach Vereinbarung.